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ArbG Offenbach, 09.09.2013 - 8 Ca 446/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 22.04.2013 - 8 Ca 446/12
- ArbG Offenbach, 09.09.2013 - 8 Ca 446/12
- LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Ta 366/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Ta 366/13
Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 09. September 2013 - 8 Ca 446/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Schuldnerin wendet sich mit ihrer am 14.09.2013 beim Arbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihr am 11.09.2013 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 09.09.2013, mit dem sie zu der im arbeitsgerichtlichen Urteil vom 22.04.2013 (Az. 8 Ca 446/12) ausgesprochenen Verpflichtung, den Gläubiger als Kurator in der Abteilung/Sachgebiet Museum ab dem 18.01.2014 in Vollzeit zu beschäftigen, durch Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, angehalten worden ist.
Mit Urteil vom 22.04.2013 (8 Ca 446/12) hat das Arbeitsgericht Offenbach die Schuldnerin zur vertragsgemäßen Beschäftigung verurteilt.